So geht’s
Unsere Bibliotheken können kostenfrei aufgesucht werden. Hier kann man lesen, lernen, verweilen und sich treffen. Wenn Sie jedoch Medien ausleihen oder unser umfangreiches digitales Angebot nutzen möchten, dann ist ein Bibliotheksausweis erforderlich. Sie können ihn in der Zentralbibliothek am Neumarkt oder in einer unserer acht Stadtteilbibliotheken erstellen lassen.
Und so geht’s…
Gebühren
| Mitgliedschaft | Jahresgebühr | Benötigte Unterlagen |
|---|---|---|
| Jahresausweis (ab dem 25. Lebensjahr) | 25,00 € | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung |
| Partnerausweis (in Kombination mit einem Jahresausweis ab dem 20. Lebensjahr) | 10,00 € | Personalausweise beider Partner oder Pässe mit Meldebescheinigungen |
| Jahresausweis (bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres) | gebührenfrei | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung |
| Jahresausweis (ab dem 20. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) | 15,00 € | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung |
| Teilhabeausweis (Leistungsempfänger*innen oder Aufenthaltstitel mit Anspruch auf Leistungen nach SGB II (ALG II) und SGB XII, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Ankunftsnachweis/BüMA, ggf. Meldebestätigung, Bielefeld-Pass) | 10,00 € | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, ALG II-Bescheinigung oder Bescheinigung über Sozialhilfe |
| 30er-Ausweis (berechtigt zu 30 Ausleihen von analogen Medien) | 15,00 € | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung |
| Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten und Grundschulen | 10,00 € | Personalausweis der anmeldenden Person und Bescheinigung der Einrichtung |
| Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek Bielefeld | gebührenfrei | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung und Nachweis über die Vereinbarung der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Stadtbibliothek Bielefeld |
| Internetausweis | gebührenfrei | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung |
| Ersatzbibliotheksausweis | 5,00 € | Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung |
Persönliche Anmeldung
Anmelden können Sie sich entweder online oder persönlich in einem unserer Standorte unter Vorlage des Personalausweises oder einem Pass mit Meldebescheinigung. Sie erhalten umgehend einen Bibliotheksausweis und können loslegen. Wir freuen uns auf Sie.
Online-Anmeldung
Für die Online-Anmeldung bei uns benötigen Sie im Serviceportal der Stadt Bielefeld ein persönliches Servicekonto. Die Registrierung und Einrichtung eines Kontos im Serviceportal dauert nur wenige Minuten.
Sobald Sie im Serviceportal angemeldet sind, können Sie über den Button „Anmeldung Stadtbibliothek“ ihre Online-Anmeldung für die Stadtbibliothek erstellen. Sie erhalten umgehend Ihre Login-Daten und können unser digitales Angebot sofort nutzen.
Möchten Sie auch unseren Service vor Ort nutzen? Dann besuchen Sie uns und lassen sich einen Bibliotheksausweis ausstellen. Wir freuen uns auf Sie!
Anmeldung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen zusätzlich die von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Anmeldeerklärung. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können sich bei Vorlage ihres Personalausweises oder Pass mit Meldebescheinigung selber anmelden. Der Bibliotheksausweis ist bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gebührenfrei.
Anmeldung von Gruppen und Schulklassen
Im Rahmen der Anmeldung von Schulklassen oder Gruppen von Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bitten wir darum, das folgende Formular ausfüllen zu lassen:
Lastschriftverfahren
Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren können Sie die jährlich anfallende Gebühr für den Bibliotheksausweis bequem von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen.
Dadurch verlängert sich die Gültigkeit Ihrer Ausweiskarte automatisch. Das Lastschriftverfahren kann leider nicht für die Partnerkarte, den ermäßigten Ausweis sowie für die 30er-Karte genutzt werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschrift-Formular per E-Mail an stadtbibliothek.information@bielefeld.de
Sie können Ihre Lastschrifteinzugsermächtigung spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises schriftlich widerrufen. Das Ablaufdatum ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung, die Sie bei Ihrer Anmeldung zum Lastschriftverfahren erhalten haben. Für Ihre Kündigung nutzen Sie bitte unser Formular. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an stadtbibliothek.gebuehren@bielefeld.de oder geben es persönlich in Ihrer Bibliothek ab.
Anschaffungsvorschläge
Sie finden einen bestimmten Titel nicht unserem Bestand? Schreiben Sie uns gern! Sie erhalten von der zuständigen Abteilung eine Rückmeldung, ob das gewünschte Medium in unseren Bestand passt.
Benutzungsordnung
PRÄAMBEL
Herzlich willkommen in der Stadtbibliothek Bielefeld. Sie sind hier in einem offenen und anregenden Haus, das von Toleranz und Respekt geprägt ist. Als soziokultureller Ort wollen wir Gemeinschaft, Kultur und Bildung fördern, Begegnungen und Lernen ermöglichen und dabei ein Verständnis für die unterschiedlichsten Sichtweisen wecken. Hier sind alle Menschen willkommen. Gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht es, dass sich alle Besucher*innen wohlfühlen.
§ 1 BEGRIFFSBESTIMMUNG
(1) Analoge Medien im Sinne dieser Benutzungsordnung sind gedruckte Bücher und Zeitschriften, CDs, DVDs, BluRay-Discs, Musiknoten, Schallplatten, Games/Konsolenspiele, Tonies Hörfiguren etc.
(2) Digitale Medien im Sinne dieser Benutzungsordnung sind eBooks, eJournals, eAudios, digitale Lern- und Lehrmaterialien sowie elektronische Inhalte aus Fachdatenbanken und Streaming-Diensten.
(3) Leihgegenstände im Sinne dieser Benutzungsordnung sind Kunstwerke aus der Artothek sowie weitere Gegenstände, die zur Entleihung bereitgestellt werden.
§ 2 HAUSRECHT
(1) Mit Betreten der Stadtbibliothek erkennen Kund*innen diese Benutzungsordnung der Stadtbibliothek an. Das Benutzungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts.
(2) Die Bibliotheksleitung übt das Hausrecht aus; sie kann Bibliotheksbedienstete mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragen.
(3) Die Stadtbibliothek ist berechtigt, die jederzeitige Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild zu verlangen.
(4) Die Stadtbibliothek ist jederzeit zur Sicherung der Bibliotheksbestände berechtigt, die Kund*innen beim Betreten und Verlassen der Bibliotheksräume auf mitgeführtes Bibliotheksgut zu kontrollieren und sich den Inhalt von Mappen, Taschen und anderen Behältnissen vorzeigen zu lassen.
(5) Die Stadtbibliothek ist berechtigt, Kund*innen, die schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung auszuschließen sowie diesen gegenüber ein Hausverbot auszusprechen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
§ 3 ANMELDUNG
Kund*innen, die erstmalig die Leistungen der Stadtbibliothek nutzen möchten, melden sich persönlich mit einem gültigen Lichtbildausweis an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen zusätzlich die unterzeichnete Anmeldeerklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Online-Anmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.
§ 4 BIBLIOTHEKSAUSWEIS
(1) Mit der Anmeldung erhalten Kund*innen einen Bibliotheksausweis, der die Ausleihe von Medien und Leihgegenständen der Stadtbibliothek sowie der Landesgeschichtlichen Bibliothek erlaubt. Für die alleinige Internet- und PC-Nutzung kann ein gesonderter Ausweis ausgestellt werden.
(2) Die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises beträgt – mit der Ausnahme des Bibliotheksausweises für Kinder und Jugendliche – in der Regel ein Jahr ab dem Tag seiner Ausstellung. Soweit es sich um einen Bibliotheksausweis mit begrenzter Medienausleihe handelt, endet seine Gültigkeit mit Erreichen der entsprechenden Zahl der Ausleihen.
(3) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und dauert an, solange Kund*innen die nach dem jeweils aktuellen Gebührentarif festgelegte Servicegebühr für den dort bestimmten Zeitraum bezahlen und das Nutzungsverhältnis nicht beendet wird. Bei der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verlängert sich die Gültigkeit des Bibliotheksausweises nach Abbuchung des Jahresbetrages automatisch um ein weiteres Jahr.
(4) Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und verbleibt Eigentum der Stadt Bielefeld.
(5) Ein Verlust des Bibliotheksausweises sowie Änderungen der Kontaktdaten (Wechsel des Wohnsitzes, Namen, E-Mail-Adresse etc.) sind der Stadtbibliothek umgehend mitzuteilen. Im Falle seines Verlustes wird die Sperrung des Bibliotheksausweises veranlasst. Für die Ausstellung eines kostenpflichtigen Ersatzausweises ist der gültige Lichtbildausweis erneut vorzulegen. Der Ersatzausweis gilt bis zum Ende der Gültigkeit des ersetzten Bibliotheksausweises.
(6) Für Schäden, die der Stadtbibliothek durch Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haftet die eingetragene Person.
§ 5 MEDIENAUSLEIHE UND –RÜCKGABE
(1) Mit dem gültigen Bibliotheksausweis können Kund*innen Medien und Leihgegenstände für ihren persönlichen Gebrauch ausleihen sowie die Möglichkeiten der Fernleihe nutzen.
(2) Die Leihfrist beträgt:
| Je Buch | 4 Wochen | |
| Je Zeitschrift, Tonies Hörfigur, DVD, BluRay, Konsolenspiel, Schallplatte | 2 Wochen | |
| Je Kunstwerk aus der Artothek | 12 Wochen | |
| Andere Leihgegenstände | 4 Wochen | |
| Digitale Medien | lizenzabhängig | |
(3) Die Kunstwerke aus der Artothek sowie die Leihgegenstände aus der Bibliothek der Dinge werden nur an Kund*innen entliehen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Die Ausleihfrist der Medien kann vor Ablauf der Frist verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Insgesamt sind drei Verlängerungen möglich. Verlängerungszeiträume zählen ab dem Tag der Verlängerung.
(5) Die Medien sind von den Kund*innen spätestens am letzten Tage der Leihfrist unaufgefordert zurückzugeben. Den Ausleih- bzw. Rückgabebeleg sowie das Bibliothekskonto gilt es umgehend auf vollständige Ausleih- oder Rückgabebuchung zu prüfen; etwaige Unstimmigkeiten sind dem Bibliothekspersonal mitzuteilen.
(6) Im Bestand der Stadtbibliothek nicht vorhandene, analoge Medien können im Wege der Fernleihe beschafft und nach den Auflagen der gebenden Bibliothek genutzt werden. Für die Benutzung der Fernleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich.
(7) Die Stadtbibliothek behält sich vor, Medien und andere Leihgegenstände von der Ausleihe auszuschließen oder die jeweilige Leihfrist zu verändern.
§ 6 VORBESTELLUNGEN
Ausgeliehene, analoge Medien oder Leihgegenstände können in der Regel von anderen Kund*innen zur Entleihung vorbestellt werden. Die Anzahl der Vorbestellungen für ein bestimmtes Werk oder für eine bestimmte Nutzergruppe wird von der Stadtbibliothek festgelegt. Bestellte und vorbestellte analoge Medien oder Leihgegenstände werden im Allgemeinen nicht länger als 10 Tage bereitgehalten.
§ 7 SERVICE- UND SÄUMNISGEBÜHREN
(1) Für die Nutzung der Leistungen der Stadtbibliothek werden Service- und Säumnisgebühren nach dem jeweils aktuellen Gebührentarif erhoben, der Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist.
(2) Die Stadtbibliothek behält sich vor, weitere Gebühren für besondere Services zu erheben. Diese sind im Vorfeld gesondert bekannt zu geben.
(3) Wiederkehrende Servicegebühren können per Lastschrift bezahlt werden. Ist das der Fall, erfolgt die Abbuchung der Servicegebühr jährlich. Eine Kündigung des Lastschriftverfahrens muss schriftlich per Brief oder E-Mail, spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Bibliotheksausweises erfolgen. Die Kündigung des Lastschriftverfahrens führt nicht zur Aufhebung des Nutzungsverhältnisses mit der Stadtbibliothek.
(4) Für analoge Medien oder Leihgegenstände, die bis zum Ablauf der Ausleihfrist nicht zurückgegeben werden, sind Säumnisgebühren zu zahlen.
(5) Durch Hinterlegung einer E-Mail-Adresse im Bibliothekskonto können Kund*innen vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerung per E-Mail erhalten. Dieser unverbindliche Service der Stadtbibliothek entlastet nicht von der Verpflichtung der Kund*innen, die Leihfristen im eigenen Bibliothekskonto zu überwachen. Die Stadtbibliothek haftet nicht für die Folgen des Nichtempfangs etwaiger Erinnerungsmails.
§ 8 BEHANDLUNG DER ANALOGEN MEDIEN, LEIH- UND EINRICHTUNGSGENSTÄNDE
(1) Die analogen Medien, Leih- und Einrichtungsgegenstände der Stadtbibliothek sind sorgfältig zu behandeln. Sie sind vor Verschmutzung, Veränderung (Markierungen und Anstreichungen im Text etc.), Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu bewahren. Als Verlust gilt auch, wenn nur einzelne Teile von mehrteiligen Medien oder Leihgegenständen sowie Beilagen und Ähnliches verloren gehen.
§ 9 HAFTUNG
(1) Für Schäden der Stadtbibliothek, die auf eine nach § 8 unsachgemäße Behandlung der analogen Medien und Leihgegenstände zurückzuführen sind, haften die Kund*innen. Verlust oder Beschädigungen sind der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Der Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung bemisst sich nach dem handelsüblichen Neupreis und einer Bearbeitungspauschale gemäß des jeweils aktuellen Gebührentarifs.
(2) Die Nutzung der technischen Einrichtungen (Steckdosen, PCs etc.) innerhalb der Räumlichkeiten der Stadtbibliothek erfolgt auf eigene Gefahr. Für persönliches Eigentum der Kund*innen wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Kund*innen sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter im Rahmen der Mediennutzung zu beachten. Die Stadtbibliothek ist diesbezüglich von jeder Haftung freigestellt.
§ 10 VERHALTEN IN DER STADTBIBLIOTHEK
(1) Die Kund*innen haben in den Benutzungsräumen aufeinander Rücksicht zu nehmen; sie sind angehalten, die Anordnungen der Stadtbibliothek zu beachten.
(2) Essen und Trinken kann auf bestimmte Bereiche beschränkt oder gänzlich untersagt werden; entsprechendes gilt für das Mitbringen von Tieren.
(3) Die Aufsichtspflicht der gesetzlichen Vertretung sowie der Begleitpersonen endet nicht mit dem Betreten der Stadtbibliothek. Die gesetzliche Vertretung und die Begleitpersonen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das Handeln der zu betreuenden Menschen verantwortlich und verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
(4) Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der Stadtbibliothek nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung angefertigt werden.
§ 11 DATENSCHUTZ
Die Stadtbibliothek erfasst und speichert die für das Kund*innenmanagement (Ausleihe, Rückgabe, Kontofunktionen, Webcontent, etc.) erforderlichen, personenbezogenen Daten und nutzt diese für ihre Zwecke. Für diese Datenverarbeitung gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die ergänzenden gesetzlichen Regelungen des Landes NRW. Details, unter welchen Voraussetzungen die Datenspeicherung erfolgt, kann den ausführlichen Datenschutzinformationen entnommen werden.
§ 12 ERGÄNZUNG DER BENUTZUNGSORDNUNG
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen, etwa in Gestalt einer Hausordnung, zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen. Insbesondere können Einzelheiten zu Benutzungsfragen, sofern sie nicht Bestandteil dieser Ordnung sind, von der Bibliotheksleitung festgelegt werden. Die Ausführungsbestimmungen sind gesondert bekannt zu geben.
§ 13 INKRAFTTRETEN
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 18.11.2015, zuletzt geändert am 08.05.2018, außer Kraft.
Regelmäßig anfallende Servicegebühren:
| Art des Bibliotheksausweises | Jahresgebühr |
| Jahresausweis (ab dem 25. Lebensjahr) | € 25,00 |
| Partnerausweis (in Kombination mit einem Jahresausweis ab dem 20. Lebensjahr) | € 10,00 |
| Jahresausweis (bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres) | gebührenfrei |
| Jahresausweis (ab dem 20. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) | € 15,00 |
| Teilhabeausweis (Leistungsempfänger*innen oder Aufenthaltstitel mit Anspruch auf Leistungen nach SGB II (ALG II) und SGB XII, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Ankunftsnachweis/BüMA, ggf. Meldebestätigung, Bielefeld-Pass) | € 10,00 |
| 30er-Ausweis (berechtigt zu 30 Ausleihen von analogen Medien) | € 15,00 |
| Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten und Grundschulen | € 10,00 |
| Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek Bielefeld | gebührenfrei |
| Internetausweis | gebührenfrei |
| Ersatzbibliotheksausweis | € 5,00 |
Weitere Servicegebühren:
| Serviceart | Gebühr |
| Bereitstellung je Kunstwerk aus der Artothek, je Bestseller etc. | € 2,00 |
| Bereitstellung von analogen Medien oder Leihgegenständen nach erfolgter Vorbestellung | € 1,00 |
| Je Postbrief | € 2,00 |
| Leihverkehr je Medium (Fernleihe) | € 3,00 |
| Bearbeitung einer erfolglosen Abbuchung der Jahresgebühr per SEPA-Lastschriftverfahren | € 3,00 |
| Kostenersatz für Anschriftenermittlung | € 5,00 |
| Führungen | € 3,00 p. P. |
Säumnisgebühren:
| Serviceart | Gebühr |
| Je Medium bei Überschreitung der Leihfrist bis zu einer Woche | € 3,00 |
| Je Medium bei Überschreitung der Leihfrist für jede weitere Woche | € 3,00 |
| Bearbeitungsgebühr für die Erstellung eines Gebührenbescheides | € 15,00 |